Saisonkarte Familie mit 2 Elternteilen

Saisonkarte für Familien mit 2 Elternteilen

Jedes Familienmitglied erhält seine eigene Saisonkarte. Bitte geben Sie die entsprechende Anzahl Ihrer Kinder (4 - 16 Jahre) an.

Die Saisonkarte gilt für die komplette Badesaison für eine Familie mit 2 Elternteilen und alle eigenen bzw. unter gleicher postalischer Adresse lebenden im Alter von 4 bis 16 Jahren (geboren zwischen 15. Mai 2008 und 15. Mai 2020). Falls ein Kind nach dem 15. Mai 2020 geboren ist, so ist der Eintritt frei. Bitte geben Sie diese auch nicht bei der Familienkarte mit an. Hier wird keine Eintrittskarte benötigt. Falls die Kinder bzw. Jugendlichen vor dem 15. Mai 2008 geboren sind, zählen diese nicht mehr zur Familienkarte (mit Ausnahme bei unten stehender Sonderregelung bezüglich Schüler und Studenten).

 

Bitte wählen Sie Ihre Artikel
Saisonkarte Familie mit 2 Elternteilen, 1. Erwachsener
177,00 €
Saisonkarte Familie mit 2 Elternteilen, 2. Erwachsener
0,00 €
Saisonkarte Familie mit 2 Elternteilen, Kind
0,00 €
Gesamtpreis

Weitere Informationen

Folgende Vergünstigungen auf Saisonkarten können in Anspruch genommen werden, diese sind jedoch ausschließlich im Rathaus Maisach erhältlich.

3. und weitere Kinder sind frei.

Schüler und Studenten gelten bis zum vollendeten 24. Lebensjahr als Jugendliche, geboren ab 15. Mai 2000, jedoch nur bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises bzw. einer Bescheinigung der Schule). Achtung: Berufsschule zählt nicht

Personen mit einem GdB von 100 % und Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, sind frei; falls eine Begleitperson benötigt wird, ist diese ebenfalls frei.

Personen ab einem GdB von 70 % erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die Saisonkarten. Der Schwerbehindertenausweis ist vorzuzeigen.

Bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II oder Grundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII) und Asylsuchende, jeweils aus der Gemeinde Maisach erhalten eine 50 %ige Ermäßigung auf die Saisonkarten (Saisonkarten für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche und Familienkarten), ebenso Personen, die

- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
- Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe oder
- einen Kinderzuschlag der Bundesagentur für Arbeit

beziehen.

Jedoch nur bei Vorlage eines entsprechenden Bescheides, aus dem die genannten Leistungen ersichtlich sind.

Bedienstete der Gemeinde erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die Saisonkarte.

Aktive Mitglieder einer gemeindlichen Feuerwehr erhalten eine kostenlose Saisonkarte.