Saisonkarte Kinder/Jugendliche

Saisonkarte für Kinder/Jugendliche (4 bis 16 Jahre)
Geboren zwischen 15. Mai 2009 und 15. Mai 2021. Falls ein Kind nach dem 15. Mai 2021 geboren ist, so ist der Eintritt frei. Hier wird keine Eintrittskarte benötigt.
Die Saisonkarte gilt für die komplette Badesaison.
Weitere Informationen
Folgende Vergünstigungen auf Saisonkarten können in Anspruch genommen werden, diese sind jedoch ausschließlich im Rathaus Maisach erhältlich:
3. und weitere Kinder sind frei.
Schüler und Studenten gelten bis zum vollendeten 24. Lebensjahr als Jugendliche, geboren ab 15. Mai 2001, jedoch nur bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises bzw. einer Bescheinigung der Schule). Achtung: Berufsschule zählt nicht. Dies gilt auch für Ferienbadekarten.
Personen mit einem GdB von 100 % und Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, sind frei; falls eine Begleitperson benötigt wird, ist diese ebenfalls frei.
Personen ab einem GdB von 70 % erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die Saisonkarten. Der Schwerbehindertenausweis ist vorzuzeigen.
Bezieher von Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) nach SGB II oder Grundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) nach SGB XII und Asylsuchende, jeweils aus der Gemeinde Maisach erhalten eine 50 %ige Ermäßigung auf alle Saisonkarten (Saisonkarten für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche und für Familien), ebenso Personen, die
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
- Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe oder
- einen Kinderzuschlag der Bundesagentur für Arbeit
beziehen.
Jedoch nur bei Vorlage eines entsprechenden Bescheides, aus dem die genannten Leistungen ersichtlich sind.
Bedienstete der Gemeinde erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die Saisonkarte.
Aktive Mitglieder einer gemeindlichen Feuerwehr erhalten eine kostenlose Saisonkarte.